Allgemeine Geschäftsbedingungen der Villaro Real Estate GmbH für Vermieter

 

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter bzw. Auftraggeber (nachfolgend nur „Auftraggeber“) und der Villaro Real Estate GmbH (nachfolgend nur „VillaroHome“) wird durch den Auftrag (unter Einschluss weiterer einbezogener bzw. in Bezug genommener Vereinbarungen etwa zu der Vergütung, zusammen der „Auftrag“) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermieter (nachfolgend „AGB“) der VillaroHome geregelt.

1.2 Durch die Erteilung des Maklerauftrages und Nutzung der Webseite 
www.villarohome.com erklärt sich der Vermieter mit den AGB einverstanden.

1.3 Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge des Auftraggebers und/oder eine Erweiterung bestehender Aufträge, und zwar in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Leistungen von VillaroHome

2.1 VillaroHome wird beauftragt, einen Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Mietvertrages (ggfs. auch Nutzungs-, Überlassungs-, Untermietvertrages) zu erbringen. Der Nachweis kann in jeder Form (mündlich, schriftlich, per Email, per Fax oder telefonisch) erfolgen. VillaroHome trifft keine Tätigkeitsverpflichtung.

2.2 VillaroHome vermarktet das Objekt des Auftraggebers durch ein anonymisiertes Exposé – unter Angabe des Straßennamens ohne Hausnummer – auf der eigenen Webseite, relevanten Immobilienportalen und unterschiedlichen Social Media Kanälen sowie durch den Versand des Objekt-Exposés an einen oder mehrere Mietinteressenten wie auf andere angemessene Art und Weise im eigenen Ermessen.

2.3 VillaroHome übermittelt dem Auftraggeber Mietinteressenten und die insoweit relevanten Daten für den Abschluss eines Mietvertrages (persönliche Daten, Mietdauer, etc.). Die übermittelten Angaben und Informationen zu Mietinteressenten beruhen auf den von dem Mietinteressenten (oder insoweit beauftragten Personen) erteilten Informationen. VillaroHome übernimmt keine Überprüfung der Mietinteressenten (etwa zu Bonität, Führungszeugnis, etc.) und geht davon aus, dass die von dem oder den Mietinteressenten übermittelten Daten zutreffend sind.

2.4 VillaroHome handelt als Vermittler und ist nicht Vertragspartner des Mietvertrages. VillaroHome handelt nicht als Vertreter der Mietinteressenten bzw. Mieters. Soweit vom Auftraggeber beauftragt, handelt VillaroHome auch im Namen des Auftraggebers.

2.5 VillaroHome bietet dem Auftraggeber im Einzelfall auch weitergehende Leistungen an. Hierfür gelten ebenfalls diese AGB. VillaroHome ist hierbei berechtigt, derartige Leistungen auch durch Dritte (Sub-Auftragnehmer) zu erbringen, ohne dass dies der Zustimmung des Auftraggebers bedarf und ohne dass dies die Leistungsverpflichtung von VillaroHome berührt.

§ 3 Vermittlungsgebühr, Provision

3.1 Die Tätigkeit von VillaroHome ist für den Auftraggeber vergütungspflichtig. Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung (Provision) richtet sich nach der Miethöhe und -dauer und wird in dem Auftrag geregelt.

3.2 Als Berechnungsgrundlage für den Provisionsanspruch dient die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete einschließlich Nebenkosten und eventueller Zusatzkosten (Garage, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, etc., nachfolgend „Gesamtmiete“) und Umsatzsteuer (soweit anwendbar). Im Falle der Vereinbarung einer Kalt-Miete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung stellt die Kalt-Miete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung und ggf. Umsatzsteuer die Berechnungsgrundlage dar und bildet zusammen mit weiteren eventuellen Zusatzkosten die Gesamtmiete.

3.3 Die Provision ist mit Abschluss des Mietvertrages über das Mietobjekt mit einem von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Mietinteressenten verdient und fällig.

3.4 Die vereinbarte Provision gemäß § 3.1 ff. ist auch verdient und fällig, wenn der von VillaroHome nachgewiesene Mietinteressent ein anderes, von dem Auftraggeber ebenfalls angebotenes Mietobjekt als Folge der Tätigkeit von VillaroHome anmietet.

3.5 Im Falle der Verlängerung eines von VillaroHome nachgewiesenen oder auch vermittelten Mietvertrages kann sich die Höhe des Provisionsanspruches erhöhen oder ein neuer Provisionsanspruch entstehen. Einzelheiten hierzu sind in dem Auftrag geregelt.

3.6 Sofern VillaroHome ausschließlich auf der Grundlage eines Suchauftrages eines Mietinteressenten tätig ist und infolgedessen ein Mietvertrag des Mietinteressenten mit dem Auftraggeber abgeschlossen wird, so hat der Auftraggeber eine Provision nicht zu zahlen.

3.7 Eine vorzeitige Beendigung oder Kündigung des Mietverhältnisses lässt den Provisionsanspruch unberührt.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber sichert zu, zur Vermietung des Objektes uneingeschränkt berechtigt zu sein und dass sich das Mietobjekt in einem einwandfreien und funktionsfähigen und für den Zweck der Vermietung geeigneten Zustand befindet und frei von insoweit beeinträchtigenden wesentlichen Mängeln ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Zustand aufrechtzuerhalten und auftretende Mängel zu beseitigen. Auf Nachfrage von VillaroHome weist der Auftraggeber seine Berechtigung zur Vermietung nach.

4.2 Der Auftraggeber hat VillaroHome richtig und vollständig über das Mietobjekt, Konditionen der Vermietung, Ausstattung und die Verfügbarkeiten zu informieren und Änderungen der für den Abschluss eines Mietvertrages relevanten Objektdaten (wie z.B. Kontaktdaten, Mietpreis, Kontodaten, Ausstattung des Objektes, etc.) schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat VillaroHome insbesondere auch über auftretende Mängel wie sonstige Beeinträchtigungen (Bauarbeiten im und außerhalb des Objekts, Baumängel, etc. unter Einschluss von Gefahrenquellen) wie sonstige für die Vermietung relevante wesentliche Umstände unverzüglich schriftlich zu informieren.

4.3 Der Auftraggeber hat VillaroHome unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Mietvertrages, der als Folge der von VillaroHome ausgeübten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist, und dessen wesentliche Inhalte (insbesondere Mietdauer, Name des Mieters und Höhe des Mietzinses) zu unterrichten sowie eine Kopie des Mietvertrages an VillaroHome zu übermitteln.

4.4 Der Auftraggeber hat VillaroHome umgehend schriftlich anzuzeigen, sofern ein von VillaroHome für eine bestimmte Anmietung (im Hinblick auf Objekt und Zeitraum) nachgewiesener oder vermittelter Mietinteressent dem Auftraggeber bekannt ist. Der Auftraggeber hat VillaroHome die Vorkenntnis auf Nachfrage qualifiziert (mit entsprechenden Belegen) zu belegen.

4.5 Soweit der Auftraggeber das Mietobjekt auch selbst oder über Dritte zur Vermietung anbietet, hat der Auftraggeber VillaroHome unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden über Veränderungen in der Verfügbarkeit, insbesondere eine nicht mehr gegebene Verfügbarkeit unter Einschluss der Dauer, schriftlich zu informieren. Das gilt auch, wenn ein angebotenes Objekt aus anderen Gründen (z.B. Eigennutzung) nicht für die Vermietung zur Verfügung steht.

4.6 Der Auftraggeber hat im Falle einer anderweitigen, nicht von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Vermietung (§ 4.5) VillaroHome wesentliche Vertragsdaten (Dauer der Vermietung, Namen des Mieters) schriftlich mitzuteilen.

4.7 Der Auftraggeber hat VillaroHome schriftlich weiter darüber zu informieren, wenn (i) bereits begonnenen Mietvertragsverhandlungen ohne Abschluss abgebrochen werden, und/oder (ii) der Auftraggeber mit dem von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Mietinteressenten einen Mietvertrag über ein anderes Mietobjekt abschliesst, und/oder (iii) wenn ein bestehender Mietvertrag verlängert worden ist, und/oder (iv) ein vom VillaroHome nachgewiesener und vermittelter Mieter eine erneute Anmietung des Objektes oder anderer Objekte des Auftraggebers anfragt und/oder hierzu ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

4.8 Der Auftraggeber hat VillaroHome schriftlich auch über andere Veröffentlichungen und Bewerbungen des Objektes (auf Immobilienportalen, durch andere Agenturen oder jede sonstige Online Publikation) zu informieren. Eine Verlinkung anderer Angebote auf das auf der Webseite von VillaroHome veröffentliche Exposé und Angebot ist nicht zulässig und zu unterlassen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen das von VillaroHome erstellte Exposé und andere Werbematerialien weder von dem Auftraggeber noch von Dritten genutzt oder weitergeleitet werden.

4.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, VillaroHome von sämtlichen Schäden, Kosten, Ansprüchen Dritter und Inanspruchnahmen durch Mietinteressenten, Mieter, im Hinblick auf das Objekt Berechtigter oder sonstiger Dritter freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung hier gegebener Zusicherungen oder seiner Pflichten aus dem Auftrag und diesen AGB wie dem Gesetz ergeben.

4.10 Der Auftraggeber trifft die Entscheidung über den Abschluss mit von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Mietinteressenten und die jeweiligen Vertragsbedingungen eigenverantwortlich und nimmt ggf. erforderliche Überprüfungen selbst vor. Soweit weitergehende Informationen benötigt werden, fragt er diese bei VillaroHome ab.

4.11 VillaroHome empfiehlt der Auftraggeber, sich steuerrechtlich und mietrechtlich im Hinblick auf den Abschluss der Mietverträge beraten zu lassen und sich auch sachgemäß zu versichern. Soweit VillaroHome etwa zum Zwecke der Vermietung einen Mietvertrag selbst zur Verfügung stellt, stellt dies eine Service-Leistung im Wege der Gefälligkeit dar und wird für die Sachgemäßheit etc. für den relevanten Mietvertragsabschluss keine Verantwortung und Haftung übernommen. VillaroHome übernimmt keine rechtliche Beratung und ein etwaig zur Verfügung gestelltes Muster ersetzt eine solche Beratung nicht.

§ 5 Energieausweis

Dem Auftraggeber ist die Pflicht zur Angabe der Daten des Energieausweises in Exposés und Anzeigen, die Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage des Energieausweises spätestens bei der Besichtigung der Mietsache durch den Mietinteressenten und die Pflicht, den Energieausweis in Kopie dem Mietvertrag beizufügen, bekannt.

§ 6 Umgehungsverbot, Kundenschutz, etc.

6.1 Die von VillaroHome übermittelten Daten der Mietinteressenten sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber für die Zwecke der Umsetzung des an VillaroHome erteilten Auftrages bestimmt. Die Weitergabe dieser persönlichen Daten (unter Einschluss des Mietinteressenten bzw. Mieters selbst) ist grundsätzlich ohne Zustimmung von VillaroHome untersagt.

6.2 Die Weitergabe der von VillaroHome übermittelten Mietinteressenten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VillaroHome ist insbesondere untersagt, wenn dies zu dem Zwecke geschieht, einen anderen als den mit der Übermittlung des Mietvertrages bezweckten Abschlusses zu ermöglichen.

6.3 VillaroHome hat auch dann im Wege des Schadensersatzes Anspruch auf die Provision, wenn der Auftraggeber den nachgewiesenen Mietinteressenten entgegen § 6.1 und 6.2 an einen Dritten weiterleitet und/oder für Dritte mit dem nachgewiesenen Mietinteressenten abschließt.

6.4 Absprachen (unter Einschluss des Versuches einer solchen Absprache) mit dem von VillaroHome nachgewiesenen Mieter, die den Zweck haben, die Provisionszahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber VillaroHome zu umgehen, sind zu unterlassen. Dies gilt ebenso für Absprachen, die sich auf die Höhe der Provisionszahlungspflicht auswirken. Im Falle der Zuwiderhandlung wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 25% der gemäß § 3 für diesen Fall anwendbaren Provision fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe tritt neben den Vergütungsanspruch auf Provision. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

6.5 Die Verpflichtungen aus § 6 bleiben auch nach einer Beendigung des Auftrages bestehen.

§ 7 Auftragsdauer, Kündigung

7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und nicht durch eine Vermietung beendet.

7.2 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

7.3 Bereits entstandene bzw. bestehende Verpflichtungen insbesondere aus § 3 und § 4 und insbesondere zur Zahlung von bereits verdienten Provisionen bleiben von der Beendigung unberührt.

§ 8 Pflichten und Haftung der Villaro Real Estate GmbH

8.1 VillaroHome übernimmt keine Verantwortung für die Auswahl der Mietinteressenten bzw. Mieter, die Bestimmung der Vertragsbedingungen der Mietverträge des Auftraggebers mit den Mietern und für Beschädigungen der Mietsache durch die Mieter. VillaroHome empfiehlt dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

8.2 Die Haftung von VillaroHome für Pflichtverletzungen und aus anderen Rechtsgründen insbesondere auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich (i) um den Ausschluss einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) um eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung, oder (iii) um eine Verletzung von sog. Kardinalspflichten. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den vertragstypischen bzw. typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.

8.3 Für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch begründen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.4 VillaroHome übernimmt insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Mietinteressenten keine Haftung. Der Auftraggeber ist in jedem Fall gehalten, sich unabhängig von den vom VillaroHome erhaltenen Informationen Gewissheit über die Identität und Bonität der anderen Mietvertragspartei etwa durch persönlichen Kontakt und Nachfragen bei dieser zu beschaffen.

8.5 Eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge ist ausgeschlossen.

§ 9 Bildmaterial, Urheberrecht, Nutzungsrecht und Aufbewahrung

9.1 VillaroHome ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das angebotene Objekt von Innen und Außen zum Zwecke der Vermarktung zu fotografieren und zu filmen. Sämtliche Bildaufnahmen sowie Grundrisse, die von VillaroHome aufgenommen und erstellt wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung ist ohne die Zustimmung von VillaroHome untersagt.

9.2 VillaroHome hat ein uneingeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht für alle von VillaroHome zu dem Objekt hergestellten Materialien (Bilder, Videos, Grundrisse, etc.). Dieses Nutzungsrecht besteht auch nach Kündigung des Auftrags fort und ist nicht widerruflich.

9.3 Sollte der Auftraggeber VillaroHome Aufnahmen zur Verfügung stellen, räumt er VillaroHome ein unentgeltliches, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Aufnahmen zum Zweck der Durchführung des Auftrages ein, ohne dass VillaroHome dabei zur Nennung des Urhebers der Aufnahmen verpflichtet ist. Dieses Nutzungsrecht besteht mindestens für die Auftragsdauer und darüber hinaus bis auf Widerruf.

9.4 Das Nutzungsrecht für sämtliche Materialien umfasst alle Nutzungsarten, die notwendig sind, um die Aufnahmen in Print- und Onlinemedien, insbesondere der Webseite, zu vervielfältigen, zu überarbeiten, zu veröffentlichen, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern und zu speichern. Die Aufnahmen dürfen auch zu eigenen Werbezwecken der VillaroHome GmbH genutzt werden. Die von VillaroHome gemäß § 9.1 erstellten Aufnahmen und Materialien dürfen mit einem sichtbaren Wasserzeichen oder Logo von VillaroHome gekennzeichnet werden.

9.5 VillaroHome hat das Recht, die Auswahl der Fotos und die Art der Darstellung des Exposés zu bestimmen.

9.6 Auch bei nicht zustande gekommenem Nachweis oder der Vermittlung eines Mietvertrages ist VillaroHome berechtigt, die Details und das dazugehörige Bildmaterial zu dem angebotenen Objekt für die Dauer von bis zu einem Jahr aufzubewahren und zu eigenen Vertragszwecken zu verarbeiten.

9.7 Der Auftraggeber sichert zu, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist oder der Nutzung des Materials gemäß § 9.4 zugestimmt wurde. Sollte VillaroHome wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das übermittelte Material in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber VillaroHome von allen damit in Verbindung stehenden Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ersatzverpflichtungen frei und § 4.9 findet Anwendung.

§ 10 Datenschutz

Die VillaroHome übermittelten Daten des Auftraggebers werden im Rahmen des Zulässigen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten sowie höchstrichterlichen Rechtssprechung zum Provisionsanspruch elektronisch gespeichert und entsprechend dem Auftrag genutzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. VillaroHome ist nicht verpflichtet, die Speicherung über eine gesetzliche Mindestdauer hinaus aufrechtzuerhalten.

§ 11 Doppeltätigkeit

VillaroHome ist berechtigt, auch für den Mieter, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein. VillaroHome verpflichtet sich bei einer Doppeltätigkeit zur Unparteilichkeit.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 VillaroHome kann jederzeit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen. Diese werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Auftraggeber per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über die Änderungen oder nutzt weiterhin die Dienste von VillaroHome, gilt dies als Zustimmung.

12.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrages und dieser AGB im Übrigen (vorbehaltlich § 12.1) bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung und Aufhebung des konstitutiven Schriftformerfordernisses.

12.3 Soweit diese AGB eine schriftliche Information, Mitteilung o. ä. verlangen, genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail. Das gilt nicht für das Schriftformerfordernis für eine Kündigung (§ 7.2).

12.4 Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben diese im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke dieser AGB für Vermieter. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

12.5 Auf diesen Auftrag und alle aus oder im Zusammenhang mit ihm und seiner Erfüllung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten findet, unabhängig von dem Rechtsgrund, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftrag ist, unabhängig vom Rechtsgrund, Berlin, Deutschland (so weitgehend wie dies rechtlich zulässig ist). VillaroHome ist nach eigenem Ermessen auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers zu wählen.