Allgemeine Geschäftsbedingungen der Villaro Real Estate GmbH für Mieter

A. Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Mietinteressenten bzw. Mieter (nachfolgend nur „Mieter“) und der Villaro Real Estate GmbH (nachfolgend nur „VillaroHome“) wird durch den Auftrag (unter Einschluss weiterer einbezogener bzw. in Bezug genommener Vereinbarungen etwa zu der Vergütung, zusammen der „Auftrag“) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mieter (nachfolgend „AGB“) der VillaroHome geregelt. Diese AGB finden auch dann Anwendung, wenn VillaroHome für den Vermieter tätig ist und in diesem Zusammenhang dem Mieter Angebote für Mietobjekte unterbreitet.

2. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von VillaroHome, insbesondere durch die Entgegennahme von Angeboten, Exposés, etc (auch wenn diese für einen Vermieter tätig ist), die Erteilung des Suchauftrages und/oder Nutzung der Webseite www.villarohome.com erklärt sich der Mieter mit den AGB einverstanden.

3. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge des Mieters und/oder eine Erweiterung bestehender Aufträge wie alle weiteren Tätigkeiten, und zwar in der jeweils gültigen Fassung.

B. Regelungen für die Beauftragung durch den Mieter

§ 2 Leistungen von VillaroHome

2.1 VillaroHome wird beauftragt, dem Mieter einen Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Mietvertrages (ggfs. auch Nutzungs-, Überlassungs-, Untermietvertrages) zu erbringen. Der Nachweis kann in jeder Form (mündlich, schriftlich, per Email, per Fax oder telefonisch) erfolgen. VillaroHome trifft keine Tätigkeitsverpflichtung.

2.2 VillaroHome übermittelt dem Mieter Mietobjekte und/oder Vermieter und die insoweit relevanten Daten. Die übermittelten Angaben und Informationen beruhen auf den von dem Vermieter (oder insoweit beauftragten Personen) erteilten Informationen. VillaroHome übernimmt keine Überprüfung dieser Informationen und geht davon aus, dass die von dem Vermieter übermittelten Daten zutreffend sind.

2.4 VillaroHome handelt als Vermittler und ist nicht Vertragspartner des Mietvertrages. VillaroHome kann in Einzelfällen als Vertreter einer Partei handeln.

§ 3 Vermittlungsgebühr, Provision

3.1 Die Tätigkeit von VillaroHome ist im Falle einer Beauftragung für den Mieter vergütungspflichtig. Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung (Provision) richtet sich nach der Miethöhe und -dauer und wird in dem Auftrag geregelt.

3.2 Als Berechnungsgrundlage für den Provisionsanspruch dient die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete einschließlich Nebenkosten und eventueller Zusatzkosten (Garage, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, etc., nachfolgend „Gesamtmiete“) und Umsatzsteuer (soweit anwendbar). Im Falle der Vereinbarung einer Kalt-Miete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung stellt die Kalt-Miete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung und ggf. Umsatzsteuer die Berechnungsgrundlage dar und bildet zusammen mit weiteren eventuellen Zusatzkosten die Gesamtmiete.

3.3 Die Provision ist mit Abschluss des Mietvertrages über das Mietobjekt mit einem von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Mietobjekt und/oder Vermieter verdient und fällig.

3.4 Die vereinbarte Provision gemäß § 3.1 ff. ist auch verdient und fällig, wenn der Mieter ein anderes, von dem Vermieter ebenfalls angebotenes Mietobjekt als Folge der Tätigkeit von VillaroHome anmietet.

3.5 Im Falle der Verlängerung eines von VillaroHome nachgewiesenen oder auch vermittelten Mietvertrages kann sich die Höhe des Provisionsanspruches erhöhen oder ein neuer Provisionsanspruch entstehen. Einzelheiten hierzu sind in dem Auftrag geregelt.

3.6 Eine vorzeitige Beendigung oder Kündigung des Mietverhältnisses lässt den Provisionsanspruch unberührt.

§ 4 Auftragsdauer, Kündigung

4.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4.2 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4.3 Bereits entstandene bzw. bestehende Verpflichtungen insbesondere aus § 3 und insbesondere zur Zahlung von bereits verdienten Provisionen bleiben von der Beendigung unberührt.

C. Gemeinsame Regelungen für alle Tätigkeiten

§ 5 Pflichten des Mieters

5.1 Der Mieter hat VillaroHome unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Mietvertrages, der als Folge der von VillaroHome ausgeübten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist, und dessen wesentliche Inhalte (insbesondere Mietdauer, Name des Vermieters und Höhe des Mietzinses) zu unterrichten sowie eine Kopie des Mietvertrages an VillaroHome zu übermitteln.

5.2 Der Mieter hat VillaroHome umgehend schriftlich anzuzeigen, sofern ein von VillaroHome für eine bestimmte Anmietung nachgewiesenes oder vermitteltes Mietobjekt dem Mieter bekannt ist. Der Mieter hat VillaroHome die Vorkenntnis auf Nachfrage qualifiziert (mit entsprechenden Belegen) zu belegen.

5.3 Der Mieter hat im Falle einer anderweitigen, nicht von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Anmietung eines Mietobjektes wesentliche Vertragsdaten (Dauer der Vermietung, Namen des Vermieters) schriftlich mitzuteilen.

5.4 Der Mieter hat VillaroHome schriftlich weiter darüber zu informieren, wenn (i) bereits begonnenen Mietvertragsverhandlungen ohne Abschluss abgebrochen werden, und/oder (ii) der Mieter mit dem von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Vermieter einen Mietvertrag über ein anderes Mietobjekt abschliesst, und/oder (iii) wenn ein bestehender Mietvertrag verlängert worden ist, und/oder (iv) ein vom VillaroHome nachgewiesener und vermittelter Vermieter eine erneute Anmietung des Objektes oder anderer Objekte dem Mieter anbietet und/oder hierzu ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

5.5 Der Mieter trifft die Entscheidung über den Abschluss mit von VillaroHome nachgewiesenen oder vermittelten Vermietern und/oder Mietobjekten und die jeweiligen Vertragsbedingungen eigenverantwortlich und nimmt ggf. erforderliche Überprüfungen selbst vor. Soweit weitergehende Informationen benötigt werden, fragt er diese bei VillaroHome ab.

5.6 VillaroHome empfiehlt der Mieter, sich mietrechtlich im Hinblick auf den Abschluss der Mietverträge beraten zu lassen. Soweit VillaroHome etwa zum Zwecke der Anmietung einen Mietvertrag selbst zur Verfügung stellt, stellt dies eine Service-Leistung im Wege der Gefälligkeit dar und wird für die Sachgemäßheit etc. für den relevanten Mietvertragsabschluss keine Verantwortung und Haftung übernommen. VillaroHome übernimmt keine rechtliche Beratung und ein etwaig zur Verfügung gestelltes Muster ersetzt eine solche Beratung nicht.

§ 6 Umgehungsverbot, Kundenschutz, etc.

6.1 Die von VillaroHome übermittelten Daten des Vermieters und/oder Mietobjektes sind vertraulich und ausschließlich für den Mieter für die Zwecke der Umsetzung des an VillaroHome erteilten Auftrages bestimmt. Die Weitergabe dieser Daten ist grundsätzlich ohne Zustimmung von VillaroHome untersagt.

6.2 Die Weitergabe der von VillaroHome übermittelten Vermieter und/oder Mietobjekte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VillaroHome ist insbesondere untersagt, wenn dies zu dem Zwecke geschieht, einen anderen als den mit der Übermittlung des Mietvertrages bezweckten Abschlusses zu ermöglichen.

6.3 VillaroHome hat auch dann im Wege des Schadensersatzes Anspruch auf die Provision, wenn der Mieter den nachgewiesenen Vermieter bzw. das nachgewiesene Mietobjekt entgegen § 6.1 und 6.2 an einen Dritten weiterleitet und/oder für Dritte mit dem nachgewiesenen Vermieter abschließt.

6.4 Absprachen (unter Einschluss des Versuches einer solchen Absprache) mit dem von VillaroHome nachgewiesenen Vermieter, die den Zweck haben, die Provisionszahlungspflicht des Mieters gegenüber VillaroHome zu umgehen, sind zu unterlassen. Dies gilt ebenso für Absprachen, die sich auf die Höhe der Provisionszahlungspflicht auswirken. Im Falle der Zuwiderhandlung wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 25% der gemäß § 3 für diesen Fall anwendbaren Provision fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe tritt neben den Vergütungsanspruch auf Provision. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

6.5 Die Verpflichtungen aus § 6 bleiben auch nach einer Beendigung des Auftrages bestehen.

§ 7 Pflichten und Haftung der Villaro Real Estate GmbH

7.1 VillaroHome übernimmt keine Verantwortung für die Auswahl der Vermieter bzw. Mietobjekte, die Vertragsbedingungen der Mietverträge des Mieters mit den Vermietern und für den Zustand der Mietsache.

7.2 Im Falle einer Beauftragung von VillaroHome durch den Mieter ist die Haftung von VillaroHome für Pflichtverletzungen und aus anderen Rechtsgründen insbesondere auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich (i) um den Ausschluss einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) um eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung, oder (iii) um eine Verletzung von sog. Kardinalpflichten. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den vertragstypischen bzw. typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.

7.3 Für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter von den Umständen, die den Anspruch begründen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

7.4 VillaroHome übernimmt insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Vermieter keine Haftung. Der Mieter ist in jedem Fall gehalten, sich unabhängig von den vom VillaroHome erhaltenen Informationen Gewissheit hierüber wie auch die Geeignetheit für seine Zwecke etwa durch persönlichen Kontakt und Nachfragen bei dem Vermieter zu beschaffen.

7.5 Eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge ist ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

Die VillaroHome übermittelten Daten des Mieters werden im Rahmen des Zulässigen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten sowie höchstrichterlichen Rechtssprechung zum Provisionsanspruch elektronisch gespeichert und entsprechend dem Auftrag genutzt. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden. VillaroHome ist nicht verpflichtet, die Speicherung über eine gesetzliche Mindestdauer hinaus aufrechtzuerhalten.

§ 9 Doppeltätigkeit

VillaroHome ist berechtigt, auch für den Mieter, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein. VillaroHome verpflichtet sich bei einer Doppeltätigkeit zur Unparteilichkeit.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 VillaroHome kann im Falle von Beauftragungen seitens des Vermieters jederzeit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen. Diese werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Mieter per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über die Änderungen oder nutzt weiterhin die Dienste von VillaroHome, gilt dies als Zustimmung.

10.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrages und dieser AGB im Übrigen (vorbehaltlich § 10.1) bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung und Aufhebung des konstitutiven Schriftformerfordernisses.

10.3 Soweit diese AGB eine schriftliche Information, Mitteilung o. ä. verlangen, genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail. Das gilt nicht für das Schriftformerfordernis für eine Kündigung (§ 4.2).

10.4 Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben diese im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke dieser AGB für Vermieter. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

10.5 Auf diesen Auftrag und alle aus oder im Zusammenhang mit ihm und seiner Erfüllung sich ergebende Rechtsstreitigkeiten findet, unabhängig von dem Rechtsgrund, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftrag ist, unabhängig vom Rechtsgrund, Berlin, Deutschland (so weitgehend wie dies rechtlich zulässig ist). VillaroHome ist nach eigenem Ermessen auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Mieters zu wählen.