Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen der Villaro Real Estate GmbH

 

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem. Auftraggeber (Vermieter oder auch Mieter, nachfolgend nur „Auftraggeber„) und der Villaro Real Estate GmbH (nachfolgend nur „VillaroHome„) wird durch den Auftrag (unter Einschluss weiterer einbezogener bzw. in Bezug genommener Vereinbarungen etwa zu der Vergütung, zusammen der „Auftrag“) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen (nachfolgend „AGB Zusatzleistungen“) der VillaroHome geregelt. 

1.2 Durch die Erteilung des Auftrages für Zusatzleistungen und Nutzung der Webseite 

www.villarohome.com erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB Zusatzleistungen einverstanden. 

1.3 Diese AGB Zusatzleistungen gelten auch für Folgeaufträge des Auftraggebers und/oder eine Erweiterung bestehender Aufträge, und zwar in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Leistungen von VillaroHome 

2.1 VillaroHome erbringt durch separate Beauftragung folgende Dienstleistungen an den Auftraggeber:

(i)Handover- und Abnahme-Service,

(ii)Reinigung

(iii)Renovierung/Möblierung,

(iv)sonstige Einzelarbeiten.

2.2 Der Vertrag über derartige Leistungen wird durch Übermittlung eines schriftlichen Angebots von VillaroHome (e-Mail ist ausreichend) und schriftliche Annahme bzw. Bestätigung schriftliche Beauftragung seitens des Auftraggebers (E-Mail ist ausreichend) abgeschlossen und wirksam.

§ 3 Handover- und Abnahmeservice

3.1 VillaroHome – jeweils nach Absprache – übergibt die Wohnung dem Mieter zu Beginn der vereinbarten Mietzeit und übernimmt die Wohnung von dem Mieter zum Ende der vereinbarten Mietzeit zurück.

3.2 VillaroHome überprüft vor der Übergabe den Zustand des Mietobjekts auf Beschädigungen, etc. und Vollständigkeit des Mobiliars. Darüber hinausgehendes Inventar wie Geschirr, Besteck, etc. wird von VillaroHome überprüft, sofern der Auftraggeber VillaroHome eine Bestandsliste übermittelt hat. Genauso überprüft VillaroHome das Mietobjekt bei der Rücknahme. Die jeweilige Überprüfung erfolgt kursorisch und mit begrenztem Zeitaufwand.

3.3 Bei Übergabe des Mietobjektes an den Mieter und Rücknahme von dem Mieter wird ein Protokoll gefertigt, dass von dem Mieter wie auch von VillaroHome für den Auftraggeber gegengezeichnet wird. Der Zustand uns insbesondere etwaige Zustandsmängel oder fehlende Gegenstände werden hierin festgehalten.

3.4 VillaroHome übernimmt keine Verantwortung für im Rahmen der Überprüfung nicht erkannte und protokollierte versteckte und/oder nicht erkennbare Mängel (z. B. Weinfleck unter einem Sessel).

§ 4 Reinigungsleistungen/Sonstige Leistungen

4.1 VillaroHome übernimmt die Reinigung des Mietobjektes, um das Mietobjekt für die Vermietung entsprechend vorzubereiten. Der Leistungsumfang im Hinblick auf die Reinigung wie auch die Vergütung (vgl. auch § 5) von VillaroHome werden im Angebot von VillaroHome beschrieben. VillaroHome bestimmt den Zeitpunkt der Reinigung zwischen Rückgabe vom vorherigen Mieter und Übergabe an den nächsten Mieter nach eigenem Ermessen.      

4.2 VillaroHome renoviert und möbliert die Wohnung in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Maßgeblich hierfür ist die konkrete Beauftragung des Auftraggebers. VillaroHome informiert den Auftraggeber, wenn ein entsprechender Bedarf zur Renovierung, zusätzlicher Möblierung oder sonstigen Anschaffungen besteht und unterbreitet dem Auftraggeber auf dessen Nachfrage oder nach Abstimmung ein Angebot über die Leistungen und die Vergütung bzw. die Preise.

4.3 VillaroHome übernimmt sonstige erforderliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt nach entsprechender Beauftragung auf der Grundlage des von VillaroHome erstellten Angebots. Maßgeblich ist auch insoweit der erteilte Auftrag des Auftraggebers.   

§ 5 Allgemeine Regelungen und Gewährleistung

5.1 VillaroHome ist auch ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, die gemäß dieser Vereinbarung übernommenen Leistungen an Dritte unterzubeauftragen. Die Leistungsverpflichtung von VillaroHome bleibt hiervon unberührt. 

5.2 Die Haftung von VillaroHome für Pflichtverletzungen und aus anderen Rechtsgründen insbesondere auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich (i) um den Ausschluss einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) um eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung, oder (iii) um eine Verletzung von sog. Kardinalspflichten. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den vertragstypischen bzw. typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.

5.3 Für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch begründen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat VillaroHome insbesondere über den Zustand des Mietobjektes unter Einschluss sämtlicher Einrichtungen, wie Einrichtungsgegenstände und des Inventars, ordnungsgemäß zu unterrichten. Die den Zustand des Mietobjekts betreffenden  Auskunfts- und Informationspflichten in den AGB Vermieter finden insoweit auch hier Anwendung. 

§ 7 Auftragsdauer, Kündigung

7.1 Sofern sich der Auftrag nicht ausdrücklich auf eine einmalige Erfüllung beschränkt, wird der jeweilige Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und nicht durch eine Vermietung beendet. 

7.2 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 

7.3 Bereits auf der Grundlage dieses (Rahmen-) Vertrages ausgelöste bzw. bestehende Aufträge und Verpflichtungen wie insbesondere auch entstandene Vergütungsverpflichtungen bleiben von der Beendigung dieses (Rahmen-) Vertrages unberührt.

§ 8 Sonstiges

8.1 Dieser Auftrag enthält alle Abreden und Vereinbarungen, die die Parteien zu dem Gegenstand der Vereinbarung getroffen haben. Nebenabreden liegen nicht vor.

8.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung und Aufhebung des konstitutiven Schriftformerfordernisses. 

8.3 Sollte eine Regelung dieses Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. 

8.4 Auf diesen Auftrag und alle aus oder im Zusammenhang mit ihm und seiner Erfüllung sich ergebende Rechtsstreitigkeiten findet, unabhängig von dem Rechtsgrund, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftrag ist, unabhängig vom Rechtsgrund, Berlin, Deutschland (so weitgehend wie dies rechtlich zulässig ist). VillaroHome ist nach eigenem Ermessen auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers zu wählen.