Glossar Vermieter
Anfrage
Sie möchten Ihre möblierte Wohnung über VillaroHome living anbieten und vermitteln lassen? Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können uns eine Email schreiben an welcome@villarohome.com, uns anrufen oder auf unserer Website im Vermieterbereich alle erforderlichen Daten eingeben und Fotos hochladen.
Ansprechpartner
Grundsätzlich steht Ihnen unser Team von VillaroHome living während der gesamten Mietzeit bei allen Fragen zur Seite.
AGB
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung der Vertragsbedingungen dienen. Sie sind immer Teil eines Vertragsabschlusses mit VillaroHome living und regeln das Rechtsverhältnis zwischen VillaroHome living als Wohnraumvermittler. Sie können diese jederzeit im Vermieterbereich abrufen oder klicken hier.
Besichtigung
Der potentielle Mieter macht mit unserem Team von VillaroHome living einen Besichtigungstermin.
Befristeter Mietvertrag
Alle von VillaroHome living vermittelten Mietverträge sind befristet. Das bedeutet, dass der Vertrag ein festes Enddatum hat. Möglichkeiten einer Verlängerung sind optional und ebenso vertraglich geregelt
Briefkasten
Dem Mieter sollte nach Möglichkeit ein Briefkasten für das Mietobjekt zur Verfügung gestellt werden.
Endreinigung
Jeder Mieter ist verpflichtet, nach Ende der Mietzeit eine Endreinigung durchführen zu lassen. Diese wird von VillaroHome living veranlasst. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Als Vermieter sind Sie vor der ersten Vermietung verpflichtet, Ihr Objekt in einem gereinigten Zustand zu übergeben. Wenn Sie dafür einen Reinigungsservice wünschen, kontaktieren Sie uns hier.
Fensterreinigung
Für die Reinigung der Fenster sind Sie als Vermieter zuständig. Dies gehört nicht zur normalen Endreinigung, für die der Mieter zahlt. Wir empfehlen, die Fenster Ihrer möblierten Wohnung mindestens einmal pro Jahr reinigen zu lassen. Auch hier sind wir Ihnen gern behilflich.
Fotoservice
Entscheidend für den Erfolg der Vermietung Ihrer möblierten Wohnung sind professionelle Fotos Ihres Objektes. Diesen Service bietet Ihnen VillaroHome living im Rahmen der Vermittlung kostenfrei an. Unser kompetentes Team setzt Ihre Wohnung perfekt in Szene und unterstreicht so die Vorzüge Ihrer möblierten Wohnung.
Grundausstattung
Jede möblierte Wohnung sollte über folgende Grundausstattung verfügen: Bettwäsche, Handtücher, Bügeleisen, Bügelbrett, Staubsauger, Putzutensilien, Kühlschrank, Herd, Waschmaschine.
Geschirrspüler
Grundsätzlich gilt, dass jedes „Extra“ den Wert und den zu erzielenden Mietpreis steigert. Ein Geschirrspüler ist nicht zwingend notwendig, jedoch erhöht dieser die Vermietungschancen für Ihre möblierte Wohnung.
Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mietparteien in einem Haus. Wenn diese nicht im Haus aushängt, sollten Sie sie dem Mieter zur Verfügung stellen und als Anhang zum Mietvertrag hinzufügen.
Haustiere
Viele Vermieter möchten nicht, dass die Mieter ihr Haustier mit in die möblierte Wohnung bringen. Jedoch empfehlen wir, die Erlaubnis von Haustieren von Fall zu Fall zu entscheiden. Mieter, die mit ihrem Haustier nach Berlin kommen, müssen uns vorab mitteilen, welches Haustier mitgebracht werden soll.
Internet
In der Regel sollte Ihre möblierte Wohnung mit einem Internetanschluss ausgestattet sein, die Kosten hierfür sollten im Mietpauschalpreis enthalten sein. Gerne sind wir Ihnen bei der Installation eines Internetanschlusses behilflich.
Kaution
Jeder Mieter ist zur Zahlung der Mietkaution verpflichtet. In der Regel umfasst diese 2 Pauschalmieten. Die Kaution dient als Sicherheit für Sie als Vermieter und kann lediglich für eventuelle Schäden oder notwendige Zusatzaufwendungen verwendet werden. Sollte der Mieter seine Wohnung auf Zeit in einem einwandfreien Zustand hinterlassen, muss die Kaution selbstverständlich umgehend dem Mieter zurück erstattet werden.
Keller
Grundsätzlich gehört zu möblierten Wohnungen kein Kellerraum. Jedoch kommt es gelegentlich vor, dass der Mieter zusätzliche Abstellfläche benötigt, in dem Fall kommen wir nochmal gesondert auf Sie zu.
Mietdauer
Bei der möblierten Vermietung kann die Länge der Mietdauer variieren. Die Wohnung wird in der Regel für mindestens 3 Monate vermietet. Da die meisten Mieter eine Verlängerungsoption für ihren Mietvertrag wünschen, sollte Ihre Wohnung für mindestens 6 Monate zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sind Mietverträge für möblierte Wohnungen befristet.
Mietvertrag
Nachdem der potentielle Mieter sich für Ihre Wohnung entschieden hat, wird der rechtlich geprüfte Mietvertrag von VillaroHome living aufgesetzt. Dieser wird zunächst vom Mieter und dann vom Vermieter unterschrieben. Die Zusendung erfolgt im Normalfall digital. Sollten Sie ein Original benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Möblierung
VillaroHome living hat sich ausschließlich auf die Vermittlung möblierter Wohnungen spezialisiert. Ihre Wohnung ist noch unmöbliert? Kein Problem! Gerne unterstützt Sie unser Team bei der optimalen Möblierung und zweckmäßigen Ausstattung Ihrer Immobilie. Sie haben weder Zeit noch Lust sich darum zu kümmern? Genießen Sie die Erfahrung von unserem Team – von der Beratung bis zur Durchführung, wir übernehmen für Sie auf Wunsch die Gesamtplanung. Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns per Email, telefonisch oder klicken Sie einfach hier.
Nebenkosten
In der Pauschalmiete sollten alle Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung und Umlagekosten) enthalten sein. Dies Pauschalen für die einzelnen Nebenkosten sind im Mietvertrag separat ausgewiesen, sodass sichergestellt ist, dass die Kosten für einen zu hohen Verbrauch vom Mieter getragen werden. Sollten zu Ihrer Pauschalmiete noch weitere Kosten hinzukommen, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir das Exposé entsprechend anpassen können.
Parkplatz
Verfügt Ihre Wohnung über einen Tiefgaragen- oder Stellplatz, wird dieser im Exposé separat mit angeführt. Sollten für diesen Extrakosten entstehen, geben wir diese entsprechend im Exposé an.
Pflichten des Vermieters
Wenn Sie Ihre Wohnung auf Zeit in Berlin vermieten möchten, müssen Sie im Notfall für VillaroHome living oder Ihren Mieter erreichbar sein. Wir übernehmen gern die Kommunikation mit Ihrem Mieter, sollte jedoch in der Wohnung etwas kaputt sein, müssen Sie die Entscheidungen treffen.
Als Vermieter müssen Sie VillaroHome living über den aktuellen Preis, eine eventuell angepasste Ausstattung und die Verfügbarkeit Ihrer Wohnung immer auf einem aktuellen Stand halten.
Provision
In Deutschland wird die Vermittlungsprovision nach dem sogenannten „Bestellerprinzip“ fällig. Das heißt, dass der Auftraggeber, also der Vermieter die Provision zu tragen hat. Die Fälligkeit und Höhe der Provision ist in unserem Maklervertrag geregelt. Haben Sie hierzu weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Renovierung
Es kommt vor, dass von Zeit zu Zeit ein kleines Face Lift Ihrer Wohnung notwenig werden kann, oder Sie wünschen sich eine Optimierung Ihrer Räumlichkeiten. Auch in puncto Renovierung ist VillaroHome living der Partner an Ihrer Seite. Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Rundfunkgebühren
Im Normalfall ist der Mieter für die Anmeldung und Zahlung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig. Sollten Sie die Kosten für den Beitrag bereits zahlen, geben Sie uns bitte Bescheid. Dies muss entsprechend in den Mietvertrag mit aufgenommen werden und ist dann in der Pauschalmiete enthalten.
Schäden
Sollten in der Wohnung Schäden entstanden sein, ist der Mieter verpflichtet, diesen unverzüglich sowohl bei dem Eigentümer als auch bei VillaroHome living anzumelden. Die meisten Schäden werden von der Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen. Mit Unterzeichnung des Zeitmietvertrages ist jeder Mieter zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet.
Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt im Allgemeinen bei der Übergabe des Mietobjektes. Die Anzahl der Schlüssel wird im Übergabeprotokoll oder in einem separaten Schlüsselprotokoll festgehalten. Den Termin für die Übergabe koordiniert VillaroHome living für Sie.
Stromkosten
Die Kosten für den Stromverbrauch sind gemessen an der Wohnungsgröße zu einem normalen Verbrauch in der Pauschalmiete mit inbegriffen und sind explizit im Mietvertrag ausgewiesen. Sollten die Kosten z.B. durch die Nutzung einer Klimaanlage den festgelegten Wert übersteigen, werden die Mehrkosten gegen Vorlage der Abrechnungsunterlagen vom Mieter getragen.
Übergabeprotokoll
Das Übergabeprotokoll ist immer Teil der Übergabe des Mietobjektes. In diesem werden sowohl beim Ein- als auch beim Auszug die Zählerstände, etwaige Mängel und die Anzahl der Schlüssel vermerkt. Hierzu werden meist auch entsprechende Fotos als Anlage hinzugefügt. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien – dem Vermieter und Mieter unterschrieben und bildet die Grundlage für das Anmelden eventueller Mängel oder Schäden nach Auszug des Mieters.
Verlängerungsoption
Da die Mieter einer Wohnung auf Zeit oft zu Beginn der Mietzeit nicht genau abschätzen können, wie lange sie die Wohnung benötigen, wird vertraglich eine Verlängerungsoption des Mietvertrages vereinbart. Die Option kann in der Regel bis 30 Tage vor Ablauf des Mietzeitraums ausgeübt werden. Auch diese Option ist zeitlich begrenzt und wird mit jedem potentiellen Mieter individuell ausgehandelt. Wir beraten Sie im Laufe der Vertragsverhandlungen sehr gerne.
Versicherung
Der Mieter ist mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden an gemieteten Objekten und Gegenständen mit abdeckt.
Wir empfehlen Ihnen als Vermieter den Abschluss eine Hausratversicherung, damit Ihr Inventar versichert ist. Da der Mieter nicht Eigentümer des Inventars ist, kann er dies nämlich nicht mit versichern.
Waschmaschine
Wenn Sie Ihre Wohnung auf Zeit in Berlin vermieten möchten, sollten Sie diese mit einer Waschmaschine ausstatten. In sehr seltenen Fällen benötigt ein Mieter diese nicht. Die Chancen auf eine Vermietung verschlechtern sich entsprechend, wenn Ihre Wohnung über keine Waschmaschine verfügt.
Wasserkosten
Die Kosten für den Wasserverbrauch sind gemessen an der Wohnungsgröße zu einem normalen Verbrauch in der Pauschalmiete mit inbegriffen und sind explizit im Mietvertrag ausgewiesen. Sollten die Kosten den festgelegten Wert übersteigen, werden die Mehrkosten gegen Vorlage der Abrechnungsunterlagen vom Mieter getragen.
Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) . Eine der wesentlichen Punkte ist die Einführung einer Wohnungsgeberbestätigung. Zur Anmeldung einer Wohnung ist eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich. Diese Bestätigung wird für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt zwingend benötigt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Wohnungsgeber sind insbesondere Vermieter (Eigentümer) oder von ihnen Beauftragte (z.B. Hausverwaltungen). Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten oder Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung stellen. Unser Team bereitet diese Bestätigung gern für den Mieter vor und Sie müssen diese dann nur noch unterzeichnen.
Wohnungsübergabe
Die Wohnungsübergabe wird entweder am Tage des Einzuges oder kurz vorher unter Teilnahme des Mieters und/oder dem Vermieter oder VillaroHome living durchgeführt. Am Tage der Wohnungsübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt und die Schlüssel übergeben. Der Termin wird von VillaroHome living koordiniert. Möchten Sie gerne einen Termin für Ihre Wohnungsübergabe machen, kontaktieren Sie unser Team. Gern können Sie hierfür auch unseren kostenpflichtigen Serivce in Anspruch nehmen. Mehr Informationen darüber erhalten Sie hier.